Neue Maßnahmenverordnung COVID-19 (gültig ab 08.11.2021)

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen, von der Bundesregierung erlassenen Verordnungen, stellen uns im Vereinsbetrieb immer wieder vor Herausforderungen.

Mit 8.11.2021 ist nun die 2. Novelle zur 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung in Kraft getreten, was folgende Änderungen für unseren Sportbetrieb mit sich bringt:

  • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
  • Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
  • Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis (Kinder bis 12 Jahre sind von der Nachweispflicht der geringen epidemiologischen Gefahr vorerst weiterhin ausgenommen, das Bereithalten des Ninja-Passes wird dennoch empfohlen, wo vorhanden)
  • Erwachsene Begleitpersonen beim Mutter-Kind-Turnen haben ebenfalls einen 2G Nachweis zu erbringen
  • Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen (auch über PRAE) gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)
    Details zu den Änderungen können unter: www.sportunion.at/bgld/corona-virus nachgelesen werden.

Als Sportverein sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und werden daher die entsprechenden Regelungen selbstverständlich auch einhalten.

Grundsätzlich empfehlen wir unseren impffähigen Mitgliedern auf Basis der Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Nationales-Impfgremium.html) eine Impfung gegen Covid-19.

Wir bitten darum, die entsprechenden Nachweise (geimpft, genesen bzw. ggf. Ninja-Pass) bei den Einheiten bereitzuhalten.

Für Fitness Ninjas, Fit4(Home)Office und prä- und postnatales Training beim Workout Park sowie Lauftraining (öffentlicher Ort Outdoor) ist kein 2G Nachweis nötig, außer die Einheit findet z.b. wegen Schlechtwetter auf einer nicht-öffentlichen Sportstätte wie der Leichtathletikanalage oder der Stockschützenanlage statt.

Sportliche Grüße

Euer Vereinsvorstand

 

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